Teilnahmebedingungen für Singegruppen

Wir freuen uns auf die Teilnahme von Singegruppen aus vielfältigen Bünden. Bei der Liedauswahl solltet ihr darauf achten, dass das Lied dem Charakter eurer Gruppe entspricht. Bitte prüft im Vorfeld, dass für eure Lieder keine GEMA-Gebühren anfallen. Schön ist es, wenn das vorgetragene Lied sich zum Nachsingen in anderen Gruppen eignet, so dass die Zuhörer des Wettstreits das eine oder andere Lied mit nach Hause nehmen können.

Die Singegruppen treten in vier unterschiedlichen Kategorien gegeneinander an:

  • Fahrtengruppen 1 (bis 15 Jahre)

Die hier auftretenden Sippen, Horten, Gilden o. ä. sollen gewachsene Gruppen sein, die zusammen auf Fahrt gehen. Dabei dürfen maximal zwei Personen über 15 Jahre alt sein. Die Gruppe darf jeweils aus maximal 12 Teilnehmern bestehen. Der Zusammenschluss ist nicht erlaubt. Das begleitende Instrumentarium ist auf Fahrteninstrumente beschränkt (z. B. Gitarre, Mandoline, Flöte, Mundharmonika, Balalaika, etc.); ausnahmsweise ist auch ein Kontrabass erlaubt.

  • Fahrtengruppen 2 (ohne Altersbeschränkung)

Die hier auftretenden Sippen, Horten, Gilden o. ä. sollen gewachsene Gruppen sein, die zusammen auf Fahrt gehen. Eine Alterseinschränkung gibt es nicht. Die Gruppe darf jeweils aus maximal 12 Teilnehmern bestehen. Der Zusammenschluss ist nicht erlaubt. Das begleitende Instrumentarium ist auf Fahrteninstrumente beschränkt (z. B. Gitarre, Mandoline, Flöte, Mundharmonika, Balalaika, etc.); ausnahmsweise ist auch ein Kontrabass erlaubt.

  • Stämme, Jungenschaften o.ä.

Alle Sängerinnen und Sänger müssen aus demselben Stamm kommen. Der Zusammenschluss mit anderen Stämmen und Bünden ist nicht erlaubt. Die Singegruppe muss aus mindestens 15 Sängerinnen und/oder Sängern bestehen. Es sollte darauf geachtet werden, dass alle Altersstufen vertreten sind.
Es müssen Volks- oder Fahrtenlieder sein oder auch ein geistliches Lied.
Das begleitende Instrumentarium ist auf Instrumente beschränkt, die für Fahrten- und Volksliedbegleitung charakteristisch sind (also neben den typischen Fahrteninstrumenten auch z. B. Kontrabass, Geige, Fagott etc. aber keine schwer transportablen Instrumente wie z. B. Klavier).

  • Singekreise

Die Teilnehmer dürfen aus verschiedenen Gruppen kommen, die Sängerinnen und Sänger dürfen noch in einer der anderen Kategorien musizieren, sofern sie die dortigen Teilnehmerbedingungen erfüllen. Die Zahl der Sänger / -innen ist nicht begrenzt.
Die Liedauswahl ist frei: Filmmusik, Schlager oder parteipolitische Lieder dürfen allerdings nicht gesungen werden.

Für alle Kategorien gilt:

  • Es darf nur ein Lied gesungen werden, das die Dauer von 4 Minuten nicht überschreitet.
  • Das Lied soll ein Fahrten- oder Volkslied sein.
  • 

Lieder, die ein Volk, ein Geschlecht, eine Religion oder eine Person verunglimpfen dürfen nicht gesungen werden.
  • Das vorgetragene Lied muss vorher an das Organisationsteam gesendet werden (anmeldung@rheinischersingewettstreit.de)
  • Alle Teilnehmer erklären sich mit einer Aufzeichnung und Veröffentlichung ihres Vortrages einverstanden.
  • Durch die Teilnahme einer Gruppe zum Vorentscheid erkennt die Gruppe gleichzeitig die Teilnahmebedingungen an.

Bewertungskriterien

Die Lieder sollen zum bündischen Charakter des Wettstreits passen. Schlager, Popmusik u. ä. sind nicht erwünscht.
 Manche Lieder passen dabei besser ans Lagerfeuer als auf die Bühne, denn das Publikum freut sich über lebhaft vorgetragene Beiträge. Wenige gut gespielte Instrumente sind besser als viele schlecht gespielte. 
Für selbstgeschriebene Lieder gibt es Extrapunkte. Achtet hier aber darauf, dass sich diese Lieder für den Vortrag auf der Bühne eignen. Gute Lieder anderer Komponisten sind es auch stets wert, musiziert zu werden. Das musikalische Ergebnis zählt!

Dies bedeutet im Einzelnen:

  • Liedvortrag und Glaubwürdigkeit (passt Lied zur Gruppe?)
  • Gesamtklang, Ausgewogenheit von Stimmen / Instrumenten
  • Beherrschung der Stimmen / Instrumente
  • Textsicherheit
  • (dem Stück angemessene) Dynamik des Vortrages
  • Arrangement
  • Aufwand (Mehrstimmigkeit, Begleitung, Instrumentaleinlagen etc.)
  • Auftritt als Gruppe
  • Extrapunkte für selbstgeschriebenes Lied

Zusätzlich wählen die Zuhörer den Publikumsliebling, der mit dem Sonderpreis Loreleykracher geehrt wird.